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Aufenthalt

Residence

Séjour

መንበሪ

الإقامة

اقامت

Was muss ich machen?

Gehen Sie zur Ausländerbehörde bei Ihnen vor Ort.
Wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben und eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/-r (BüMA) bzw. einen Ankunftsnachweis besitzen oder bereits eine Aufenthaltsgestattung erhalten haben, sollten Sie zügig zur Ausländerbehörde gehen. Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, müssen Sie sich baldmöglichst dort melden, spätestens jedoch vor Ablauf Ihres Visums.

Warum muss ich zur Ausländerbehörde?

Bei der Ausländerbehörde können Sie alles rund um Ihren Aufenthalt regeln. Damit Sie sich in Deutschland aufhalten können, benötigen Sie eine offizielle Erlaubnis. Dieses Dokument enthält genaue Auskunft darüber, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten und ob Sie hier arbeiten dürfen.

Als Asylsuchende bzw. Asylsuchender erhalten Sie zunächst ein vorläufiges Ausweispapier (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/-r – BüMA) oder einen Ankunftsnachweis bzw. eine Aufenthaltsgestattung. Die Ausländerbehörde informiert Sie in diesem Zusammenhang auch darüber, wo Sie sich in Deutschland aufhalten dürfen.
 

Was muss ich alles mitbringen?