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Soziale Leistungen

Social Benefits

Prestations sociales

ማሕበራዊ ሓገዛት

الخدمات الإجتماعية

خدمات اجتماعی

Was sind soziale Leistungen?

Deutschland hat ein umfangreiches Sozialsystem für verschiedene Lebenssituationen. Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können sich die Leistungen unterscheiden und auch verschiedene Behörden für Sie zuständig sein. Um herauszufinden, welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich an die örtlichen Beratungsstellen wenden.

Hier ein erster Überblick:
Falls Sie Asylbewerberin bzw. Asylbewerber sind, erhalten Sie vom Sozialamt der Stadt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Sofern Sie noch nicht arbeiten dürfen oder keine Arbeit gefunden haben und auch sonst keine finanziellen Mittel besitzen, beantragen Sie Ihre sozialen Leistungen beim Jobcenter vor Ort. Wenn Sie nicht arbeiten können, weil Sie dauerhaft krank oder älter als 65 Jahre sind, beantragen Sie diese beim Sozialamt vor Ort.
 

Hinweis

Wenn Sie über das humanitäre Aufnahmeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für syrische Flüchtlinge eingereist sind, unterliegen Sie speziellen Regelungen. So haben Verwandte oder andere Personen vor Ihrer Einreise für Sie eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Ihre Verwandten oder andere Personen haben sich damit verpflichtet, einen Teil der Kosten Ihres Aufenthalts, vor allem für die Unterbringung und den Lebensunterhalt, zu übernehmen. Das gilt in diesem Fall aber nicht für Kosten, die bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung entstehen. Hierfür haben Sie einen Anspruch auf staatliche Leistungen.

Wohnen – Was muss ich machen?

Falls bereits Familienangehörige, Verwandte oder Bekannte von Ihnen in Nordrhein-Westfalen wohnen und Sie im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme eingereist sind, werden sich diese bereits um einen Platz zum Wohnen für Sie gekümmert haben. Wenn das nicht der Fall ist oder Sie Asylbewerberin bzw. Asylbewerber sind, besteht zunächst die Möglichkeit bzw. Verpflichtung, vorübergehend in einer Unterbringungseinrichtung Ihrer Stadt zu wohnen.

Bei der Suche nach einer anderen Unterkunft und bei der Frage, ob Sie vielleicht Wohngeld beziehen können, wenden Sie sich bitte an das Sozial- oder Wohnungsamt im Rathaus Ihrer Stadt.

Haben Sie eine neue Unterkunft gefunden, müssen Sie sich im Rathaus beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen (siehe Schritt 1 Anmeldung) und erhalten eine Meldebescheinigung für Ihre aktuelle Wohnadresse. Sofern Sie einer Unterbringungseinrichtung zugewiesen wurden und als Erstes dorthin gegangen sind, informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft vor Ort, ob Sie noch zum Einwohnermeldeamt gehen müssen (siehe Schritt 1 Anmeldung) oder ob Ihre Daten dort bereits vorliegen. Die neue Adresse müssen Sie Ihrer Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schnell mitteilen.

Hier ein erster Überblick:
Falls Sie Asylbewerberin bzw. Asylbewerber sind, erhalten Sie vom Sozialamt der Stadt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Gesundheitsversorgung – Was muss ich machen?

Wenn Sie krank sind, sollten Sie zunächst zu einer Ärztin oder einem Arzt in Ihrer Nähe gehen. Wenn es notwendig ist, überweisen diese Sie zu einer Fachärztin oder einem Facharzt oder vielleicht auch in ein Krankenhaus.

Bei Zahnschmerzen gehen Sie bitte zu einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt. Für Kinder gibt es spezielle Kinder- und Jugendärzte. Für die Suche nach einer Ärztin, einem Arzt – auch mit Fremdsprachenkenntnissen – oder einem Krankenhaus in Ihrer Nähe gibt es Informationsmöglichkeiten im Internet.

Falls Sie Asylbewerberin bzw. Asylbewerber sind, erhalten Sie bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens die notwendigen Behandlungen von der Stadt, in der Sie wohnen. Das sind erforderliche Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Darüber hinaus werden die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen gewährt, auch für Ihre Kinder.

Wenn Sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen wollen, damit Sie ärztlich/zahnärztlich behandelt werden, müssen Sie sich zunächst beim Sozialamt in Ihrer Stadt einen Behandlungsschein abholen, wenn Sie keine Gesundheitskarte bekommen haben.

Wenn Sie einen Unfall hatten oder Sie so starke Schmerzen haben, dass Ihnen ein Aufschub nicht mehr möglich ist, dann können Sie direkt eine Ärztin, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. In diesem Fall sind Ärztin, Arzt oder Krankenhaus zu Ihrer medizinischen Notversorgung verpflichtet.

Wenn Sie ärztlich/zahnärztlich behandelt werden, müssen Sie sich zunächst beim Sozialamt in Ihrer Stadt einen Behandlungsschein abholen, wenn Sie keine Gesundheitskarte bekommen haben.
Wenn Sie einen Unfall hatten oder Sie so starke Schmerzen haben, dass Ihnen ein Aufschub nicht mehr möglich ist, dann können Sie direkt eine Ärztin, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. In diesem Fall sind Ärztin, Arzt oder Krankenhaus zu Ihrer medizinischen Notversorgung verpflichtet.

Den Behandlungsschein oder die Gesundheitskarte erhalten Sie im Sozialamt in Ihrer Stadt. Bei weiteren Fragen helfen auch örtliche Beratungsstellen (wie z. B. Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer, Flüchtlingsberatungsstellen). Gleiches gilt, wenn Sie im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen für syrische Flüchtlinge eingereist sind.

Wenn Sie sich nicht im Asylverfahren befinden, ist der Abschluss einer Krankenversicherung erforderlich. Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, wenn Sie erkrankt sind. Das sind z. B. Leistungen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Behandlung von Krankheiten (ärztliche/zahnärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausbehandlung, medizinische Rehabilitationsleistungen). Auch Kosten bei Schwangerschaft und Geburt werden übernommen. Deshalb sollten Sie so schnell wie möglich in eine der vielen Krankenversicherungen eintreten. Ihre Verwandten oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auf dieser Website genannten Beratungsstellen (wie z. B. Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer, Flüchtlingsberatungsstellen) können Ihnen bei der Auswahl einer Krankenversicherung helfen.

Kindergeld – Was muss ich machen?

In Deutschland erhalten Familien mit Kindern üblicherweise finanzielle Hilfe vom Staat. Dieses Kindergeld dient dazu, die Versorgung der Kinder sicherzustellen. Es wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Aber es gibt auch Ausnahmen von dieser Regelung. Lassen Sie sich deshalb beim Jobcenter, beim Sozialamt oder der Familienkasse beraten, ob Ihnen Kindergeld zusteht.

Einen Antrag auf Kindergeld können Sie bei der Familienkasse Ihrer Stadt stellen.
 

Hinweis

Es gibt noch weitere Fälle, bei denen Ihnen soziale Leistungen zustehen können, wie z. B. das Elterngeld. Auch gibt es finanzielle Unterstützungen während der Schwangerschaft, wenn Sie alleinerziehend sind oder für die Erstausstattung einer Wohnung. Informieren Sie sich hierzu beim Jobcenter bzw. Sozialamt in Ihrer Stadt.
 

Was muss ich alles zum Sozialamt, zum Wohnungsamt, zur Familienkasse, zum Jobcenter, zur Krankenkasse oder zum Arztbesuch mitbringen?

Beim Arzt / bei der Ärztin: Behandlungsschein des Sozialamtes oder, sofern vorhanden, Gesundheitskarte, Identitätsnachweise (Geburtsurkunde, Pass oder Ersatzpapiere) und, sofern vorhanden, Impfpass, ärztliche Bescheinigungen, Krankenunterlagen